Kultusminister verteidigt Zeugnisvermerke bei Legasthenie
Piazolo machte dabei einen Unterschied zwischen Maßnahmen zum Ausgleich äußerer Bedingungen, die die Leistungsfähigkeit der Schüler und Schülerinnen beeinträchtigen, und Beeinträchtigungen beim Erbringen der geforderten Leistungen. Im ersten Fall könne zum Beispiel mit mehr Zeit kompensiert werden, dass Betroffene langsamer lesen und schreiben. Im zweiten Fall gehe es etwa darum, dass viele Rechtschreibfehler gemacht würden. Hier könne vom sonst anzuwendenden Leistungsmaßstab ausnahmsweise abgewichen werden, sagte Piazolo. Das werde dann aber vermerkt. Die bayerische Gesetzeslage sei dabei nicht einmalig, mehrere andere Bundesländer handhabten es ähnlich.
Das höchste deutsche Gericht verhandelte am Mittwoch über Klagen dreier ehemaliger Abiturienten aus Bayern, die sich wegen solcher Vermerke diskriminiert fühlen. Ein Urteil wird erst später erwartet.