Künftig Bundesbeauftragter für SED-Opfer

Ab Sommer 2021 soll sich eine Ombudsperson auf Bundesebene für die Belange von SED-Opfern stark machen. Das entsprechende Gesetz solle nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden, sagte die Vorsitzende des Kulturausschusses, Katrin Budde (SPD), der Deutschen Presse-Agentur.
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Katrin Budde (SPD) ist Vorsitzende des Kulturausschusses.
Jörg Carstensen/dpa/dpa Katrin Budde (SPD) ist Vorsitzende des Kulturausschusses.

Berlin - Ab Sommer 2021 soll sich eine Ombudsperson auf Bundesebene für die Belange von SED-Opfern stark machen. Das entsprechende Gesetz solle nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden, sagte die Vorsitzende des Kulturausschusses, Katrin Budde (SPD), der Deutschen Presse-Agentur.

In der großen Koalition gebe es dazu Konsens, auch Opferverbände und die Landesbeauftragten für die SED-Aufarbeitung seien einbezogen.

Hinzu kommen laut Budde zwei weitere Entwürfe: eine Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes sowie des Bundesarchivgesetzes, da die Stasi-Akten künftig dort verwaltet werden. Das von Abgeordneten erarbeitete Gesetzespaket könnte nach Vorstellungen der SPD-Politikerin bis zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit am 3. Oktober vom Bundestag verabschiedet werden. Zuvor solle es Anhörungen geben.

Der Bundestag hatte bereits im September 2019 die Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv beschlossen. Damit endet die Arbeit des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, und seiner Behörde. Jahns zweite Amtszeit endet im Juni 2021. Die mehr als 1000 Beschäftigten sollen vom Bundesarchiv übernommen werden.

Der künftige Bundesbeauftragte oder die Beauftragte für die SED-Opfer solle direkt vom Bundestag gewählt werden und unabhängig von Verwaltungsstrukturen sein, unterstrich Budde.

© dpa-infocom, dpa:200624-99-543884/2

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