Künast gegen Strafverschärfung bei Sterbehilfe

Der Bundestag will die Sterbehilfe neu regeln. Vier Gesetzentwürfe werden diskutiert. Die Grüne Renate Künast rät den Abgeordneten: Besser alle ablehnen als eine Strafverschärfung in Kauf nehmen.
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Renate Künast spricht während der Debatte um Sterbehilfe und Sterbebegleitung im Deutschen Bundestag.
dpa Renate Künast spricht während der Debatte um Sterbehilfe und Sterbebegleitung im Deutschen Bundestag.

Berlin - Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), warnt vor einer Strafverschärfung bei einer Neuregelung der Sterbehilfe. Werde der Gesetzentwurf von Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD) und anderen beschlossen, "drohen den Ärztinnen und Ärzten Haftstrafen oder zumindest zahlreiche Ermittlungsverfahren in all jenen Fällen, in denen ihre Patientinnen und Patienten keinen Ausweg mehr wissen und sich freiverantwortlich das Leben nehmen", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Der Brand/Griese-Entwurf, der bisher auf große Zustimmung trifft, sieht das Verbot einer geschäftsmäßigen, auf Wiederholung angelegten Sterbehilfe vor, egal ob Arzt oder Angehöriger. Der Bundestag will am kommenden Freitag die umstrittene Reform beschließen.

 

Ärzte sind vorsichtig geworden

 

"Diese neue Strafnorm betrifft uns alle. Denn die bislang geltende Selbstbestimmung am Lebensende lässt Menschen die Möglichkeit, für sich selbst zu bestimmen, wann Schluss sein soll", sagte Künast und fügte hinzu: "Wir Abgeordnete haben nicht das Recht dazu, diese Menschen dazu zu zwingen, ihren schweren Weg bis zum Ende zu gehen. Ihnen per Gesetz das offene Beratungsgespräch mit dem Hausarzt zu nehmen und sie zur kostspieligen Fahrt in die Schweiz oder auf die Bahngleise zu nötigen, wäre in höchstem Maße unethisch."

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Künast betonte, jede berufliche Tätigkeit sei auf Wiederholung angelegt. "Das heißt: wenn ein Arzt einmal geholfen hat, muss die Staatsanwaltschaft umgehend gegen ihn ermitteln. Deswegen würde es kaum ein Arzt mehr machen."

 

Künast rät alle Gesetzesentwürfe abzulehnen

 

Nach den Worten der Grünen-Politikerin gibt es zwei gute Angebote unter den vier Entwürfen: den Künast-Entwurf und den Hintze-Entwurf. Sie seien in ihrer Regelungstechnik höchst unterschiedlich, hätten aber den gleichen Zweck: Selbstbestimmung am Lebensende, mehr Fürsorge und Beratung und weniger Strafrecht.

"Wer Selbstbestimmung am Lebensende erhalten, Strafverschärfungen vermeiden und trotzdem weder dem Künast- noch dem Hintze-Gesetzentwurf zustimmen möchte, sollte viermal mit Nein stimmen", riet sie. Eine Koalitionsgruppe um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) will einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen.

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In einem Brief an die Bundestagsabgeordneten, der der dpa vorliegt, warb Künast Anfang vergangener Woche: "Es steht allen Abgeordneten offen, keinen der vier vorgelegten Gesetzentwürfe zu unterstützen. Das wäre kein Zeichen der Schwäche, sondern angesichts vieler offener Fragen nur zu verständlich." Ablehnung könne aber nicht mit Enthaltung zum Ausdruck gebracht werden, da diese bei der Schlussabstimmung nicht zähle und somit der größten Gruppe nütze.

Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plädiert ebenfalls dafür, auf die geplante Neuregelung der Sterbehilfe zu verzichten. "Besser kein neues Gesetz als ein schlechtes", sagte sie dem Magazin "Spiegel". Auch Zypries kritisierte juristische Mängel der Vorschläge: "Gerade in diesem sensiblen Bereich sollte man unklare Formulierungen im Gesetzestext vermeiden."

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