Kritik am Vorstoß für eine Großelternzeit

Die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) geplante Erziehungszeit auch für Großeltern findet auf Seiten der Arbeitgeber wenig Zustimmung.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Berlin - Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Hans Heinrich Driftmann, erwartet von einer solchen Maßnahme Nachteile für die Unternehmen.

Wenn künftig Eltern und Großeltern nicht nur gleichzeitig, sondern auch nach eigenen Wünschen bis zum 14. Lebensjahr des Kindes Eltern- beziehungsweise Großelternzeit nehmen könnten, "dann erschwert das die Personalplanung gerade in mittelständischen Betrieben doch sehr", sagte Driftmann der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitag). Hilfreicher für Eltern und Unternehmen wäre es, "wenn endlich ausreichend Betreuungsplätze geschaffen würden", sagte Driftmann.

Am Donnerstag war der Vorstoß Schröders im Detail bekannt geworden. Demnach sollen Großeltern zur Betreuung ihrer Enkel einen Anspruch auf Teil- oder Auszeit am Arbeitsplatz bekommen. Angedacht ist eine Freistellung von bis zu drei Jahren. Die Pläne orientieren sich an der bestehenden Elternzeit.

Die SPD kritisierte die Pläne als "unausgegoren". Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig fordert ebenso wie der DIHK einen verstärkten Ausbau von Kita-Plätzen. Die Tatsache, dass Großeltern sich bei der Kinderbetreuung einbringen, sei oft purer Notwendigkeit geschuldet. "Denn meistens mangelt es an Kitaplätzen, so dass die Eltern auf das familiäre Umfeld zurückgreifen müssen. Deswegen hat für uns der Betreuungsausbau absolute Priorität", sagte Schwesig der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag).

Auch die FDP und die Grünen äußerten Bedenken. Die Initiative sei nicht abgestimmt. Finanzierbarkeit und bürokratischer Aufwand für die Arbeitgeber müssten zuvor geklärt werden, sagte die FDP-Familienpolitikerin Miriam Gruß der "Rheinischen Post" (Freitag).

Bislang haben Großeltern nur dann einen Rechtsanspruch auf eine berufliche Auszeit zur Enkelbetreuung, wenn ihre noch minderjährige Tochter ein Kind bekommen hat und die junge Mutter ansonsten ihre Ausbildung abbrechen müsste.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.