Kreise: Kein Islamisten-Netzwerk in Geheimdiensten aktiv
Berlin - Für die Existenz eines solchen Netzwerkes lägen keine Hinweise vor, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Berlin am Donnerstag aus Sicherheitskreisen. Dennoch werde der Innenschutz bei Behörden wie dem BfV oder dem Bundesnachrichtendienst (BND) nach entsprechenden Äußerungen des festgenommenen 51-Jährigen bei dieser Thematik besonders wachsam sein. Der Fall löste eine Diskussion über eine Ausweitung der Mitarbeiterüberprüfungen bei Sicherheitsbehörden aus.
Das Recherchenetzwerk aus "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR hatte aus einer ersten Vernehmung des Verdächtigen berichtet, in der dieser einen großen Plan zur Unterwanderung des Verfassungsschutzes angedeutet habe. Er sei nur Teil eines Räderwerkes, das auch nach seiner Festnahme weiter existiere.
Der BfV-Mitarbeiter hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Islamisten-Szene observieren sollen. Er äußerte sich im Internet unter falschem Namen islamistisch und verriet dort Dienstgeheimnisse. In einem Chat geriet er an einen anderen Verfassungsschützer und wurde so enttarnt.
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Der 51-Jährige war seit April 2016 für das BfV tätig. Nach Angaben von Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen verhielt sich der Mann völlig unauffällig und radikalisierte sich offensichtlich unbemerkt, auch von seinem persönlichen Umfeld.
Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags, der CDU-Politiker Patrick Sensburg, sagte dem "Handelsblatt", die Radikalisierungsphasen seien kürzer geworden. Daraus müssten für alle Sicherheitsbehörden Konsequenzen gezogen werden. "Künftig sollte ein Sicherheitscheck nicht nach mehreren Jahren, sondern künftig einmal im Jahr stattfinden", riet Sensburg.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, erneuerte in der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstag) seine Forderung, die Sicherheitschecks auf den Prüfstand zu stellen. Sein Kollege von der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), warnte vor gesetzgeberischem Aktionismus. Das BfV habe den potenziellen Innentäter nur wenige Monate nach seinem Dienstantritt mit eigenen Mitteln enttarnen können. Ähnlich äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der Bundesvorsitzende Oliver Malchow bezweifelte den Nutzen erweiterter und engmaschigerer Überprüfungen. Es stelle sich dabei auch die Frage, wie weit man einen Menschen durchleuchten wolle, sagte er der dpa.
Maaßen: Einstellungspraxis wird überprüft
Maaßen hatte am Mittwoch angekündigt, sein Amt werde die Einstellungspraxis nochmals überprüfen. Man werde den Fall "gründlich aufarbeiten, um zu sehen, was wir daraus lernen können".
Losgelöst vom aktuellen Fall befindet sich eine Novelle des Sicherheitsüberprüfungs-Gesetzes derzeit in den letzten Zügen der Ressortabstimmung, wie es aus dem Bundesinnenministerium hieß.
Die Bundesregierung hatte Ende August eine Änderung des Soldatengesetzes beschlossen, die am 1. Juli 2017 in Kraft treten soll. Der Bundestag beriet im November in erster Lesung darüber. Demnach soll der Militärische Abschirmdienst (MAD) künftig jeden Bewerber für eine Soldatenlaufbahn durchleuchten, um das Einsickern von Dschihadisten und anderen Extremisten in die Truppe zu verhindern. Zudem sollen die Rekruten auf verfassungsfeindliche Bestrebungen überprüft werden. Auch Erkenntnisse der Verfassungsschützer oder des Bundeskriminalamts sollen herangezogen werden können. Bisher müssen Rekruten lediglich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und sich zum Grundgesetz bekennen.