Krankenhäuser: Untergrenze gegen den Pflegemangel

Berlin - Nachts auf der Intensivstation. Das Pflegepersonal kommt kaum zur Ruhe. Die Patienten, alle schwer krank und frisch operiert, müssen rund um die Uhr betreut werden – ein Knochenjob ohne Zeit zum Atemholen, erst recht, wenn auch noch akute Notfälle hereinkommen.
Doch gerade nachts ist in vielen Krankenhäusern die ohnehin schon schwierige Personalsituation noch angespannter. Vor zwei Jahren prangerte die Gewerkschaft Verdi mit einem von ihr durchgeführten „Nachtschicht-Check“ die Verhältnisse an und rüttelte die Politik wach: In der Nachtschicht seien viele Stationen "gefährlich unterbesetzt", eine Pflegekraft müsse sich um bis zu 34 Patienten kümmern.
Mit fatalen Folgen: "Die Überwachung verwirrter Patienten kann nicht sichergestellt werden, Schwerstkranke, Patienten auf der Onkologie und Sterbende werden nicht angemessen betreut, es gibt Fehler bei der Medikamentengabe und beim Verbandswechsel."
Jetzt zieht Gesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) daraus endlich die Konsequenzen. Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, mit dem die Personalsituation den Krankenhäusern verbessert werden soll. So werden die Krankenkassen und die Träger der Krankenhäuser aufgefordert, für spezielle Bereiche wie etwa Intensivstationen oder im Nachtdienst künftig verbindliche Personal-Untergrenzen festzulegen, die nicht unterschritten werden dürfen.
Die Krankenhäuser beklagen: Der Markt ist leergefegt
Die Vereinbarung muss bis zum 30. Juni kommenden Jahres stehen und zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Sollten die Selbstverwaltungen sich bis dahin nicht einigen, wird das Gesundheitsministerium von sich aus bis zum 31. Dezember 2018 eine Untergrenze festlegen. Zudem sollen die Krankenhäuser, die die Mindeststandards beim Personal unterschreiten, künftig öffentlich benannt werden und müssen mit wirtschaftlichen Sanktionen rechnen. Im Gegenzug stellt die Politik mehr Geld zur Verfügung. Um dauerhaft die Engpässe beim Pflegepersonal zu beheben, erhalten die Kliniken seit diesem Jahr einen Pflegezuschlag. Dieser soll ab 2019 um die Mittel eines Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt und von bisher 500 Millionen auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen.
"„Eine gute Versorgung im Krankenhaus setzt eine angemessene Personalausstattung voraus", sagt Gröhe. Nun liege es an den Krankenkassen und den Krankenhäusern, den Willen des Gesetzgebers umzusetzen. Die Krankenhäuser beklagen: Der Markt ist leergefegt Ob dieser Appell allerdings auf fruchtbaren Boden fällt, steht auf einem anderen Blatt. Während die Gewerkschaft Verdi, nach deren Berechnungen rund 70.000 Stellen in der Pflege in den Krankenhäusern fehlen, schon seit Jahren für eine gesetzliche Personalbemessung eintritt, hält die Deutsche Krankenhausgesellschaft wenig von der verbindlichen Personaluntergrenze.
Man werde sich der Diskussion "nicht verweigern", sagt Joachim Odenbach von der Krankenhausgesellschaft der AZ. "Dennoch ist festzustellen, dass allgemeine Personaluntergrenzen in der Pflege der falsche Weg sind." Der Personalbedarf hänge vielmehr von anderen Faktoren wie Erkrankungen der Patienten, dem Personalmix der Klinik und den baulichen Bedingungen in den Häusern ab.
Starre Vorgaben stünden einem "flexiblen Personaleinsatz entgegen und erschweren ein effizientes Personalmanagement". Zudem beklagt der Interessenverband der Krankenhäuser, dass in der Pflege schon jetzt Fachkräftemangel herrsche. Der Markt sei leergefegt.
Lesen Sie auch: "Die Situation in München ist seit Jahren prekär"