Krank am Wahltag? So können Sie dennoch Ihr Kreuzchen machen

Wie lange können die Briefwahlunterlagen noch beantragt werden? Und was ist wenn ich am Wahltag krank bin? Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen kurz vor der Europawahl.
von  Natalie Kettinger
Ein Wählerin wirft in einem Wahllokal ihren Stimmzettel in die Wahlurne.
Ein Wählerin wirft in einem Wahllokal ihren Stimmzettel in die Wahlurne. © Uwe Anspach/dpa

Können Briefwahlunterlagen am Wochenende noch online beantragt werden? Nein.

Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen? Mit dem Wahlamt in Verbindung setzen

Was ist zu tun, wenn die bereits beantragten Briefwahlunterlagen noch immer nicht eingetroffen sind? "Sollten Wahlberechtigte trotz rechtzeitiger Antragstellung keine Briefwahlunterlagen bekommen haben, besteht die Möglichkeit, sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, um Ersatzunterlagen zu erhalten", teilt die Stadt München mit. Das Wahlamt hat die Telefonnummer 089 / 233-96233.
Aber Achtung: Die Beantragung von Ersatzunterlagen ist nur noch diesen Samstag bis 12 Uhr möglich.

 

Was, wenn man die Briefwahlunterlagen noch nicht zurückgeschickt hat? Für diesen Fall richtet die Stadt am Wochenende fünf Behördenbriefkästen ein, die am Sonntag um 18 Uhr letztmalig geleert werden - und zwar hier:

  • Rathaus am Marienplatz, nahe Fischbrunnen
  • Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 und Ruppertstraße 19
  • Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486
  • Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33
  • Bezirksinspektion Nord, Hanauer Straße 56

Fünf weitere Sonderabgabestellen stehen am Sonntag von acht bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Standorte werden am Wahlsonntag unter www.muenchen.de bekannt geben.

Krank am Wahltag? Diese Möglichkeiten gibt es

Und wenn man am Wahltag plötzlich krank ist? Dann können Briefwahl-Anträge noch diesen Samstag von 8 bis 12 Uhr und am Sonntag von 8 bis 15 Uhr im Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11, im Saal im Erdgeschoss, gestellt werden.

Die Stadt teilt dazu allerdings mit: "Die Krankheit ist mit einem ärztlichen Attest nachzuweisen. Es werden eine Vollmacht sowie ein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) für die Abholung benötigt. Die Briefwahlunterlagen können nur bei einer persönlichen Vorsprache der Bevollmächtigten ausgehändigt werden."

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