Kopftuch am Arbeitsplatz kann verboten werden
Luxemburg - Das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz kann nach Einschätzung einer Gutachterin des höchsten EU-Gerichts in bestimmten Fällen untersagt werden.
In einem Entscheidungsvorschlag an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt Generalanwältin Juliane Kokott zu dem Schluss, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber sichtbare politische, philosophische oder religiöse Zeichen generell verbietet (Rechtssache C-157/15). In diesem Fall liege keine "unmittelbare Diskriminierung" wegen der Religion vor. Das Verbot darf aus Sicht der Generalanwältin aber nicht auf Stereotypen oder Vorurteilen gegenüber Religionen beruhen.
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Geklagt hatte eine Frau muslimischen Glaubens in Belgien. Ihr wurde als Rezeptionistin gekündigt, als sie darauf bestand, künftig mit einem Kopftuch zu arbeiten. Der Fall kam zum EuGH in Luxemburg, nachdem das höchste belgische Gericht die Richter dort um Auslegung des EU-Diskriminierungsverbots wegen Religion oder Weltanschauung bat. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen. In den meisten Fällen folgen die Richter der Empfehlung des Generalanwalts.
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