Kontrolle ist besser

Arno Makowsky, AZ-Chefredakteur, über die Forderung nach Zugangskontrollen im Gericht.
Sollten nach den Todesschüssen von Dachau strenge Personenkontrollen in Bayerns Gerichtsgebäuden eingeführt werden? Justizministerin Beate Merk ist dagegen. Sie möchte an „offenen Gerichten“ festhalten, also die Öffentlichkeit weiterhin ohne Zugangsbeschränkungen an Verhandlungen teilnehmen lassen.
Das ist ehrenwert, weil es einer Justizministerin gut ansteht, auf dieses rechtsstaatliche Grundprinzip zu verweisen. Schließlich verkünden die Richter ihre Urteile „im Namen des Volkes“. Trotzdem hat Merk unrecht. Ein Gerichtsaal ist nicht irgendein öffentlicher Raum, sondern ein besonders gefährlicher. In Verhandlungen kochen Emotionen hoch, die Angeklagten sind zu kriminellen Handlungen bereit – sonst stünden sie nicht vor Gericht.
Das gilt nicht nur für Strafrechtsprozesse, sondern auch für harmlose Zivilsachen; wer ausrastet, dem reichen oft Lappalien aus, dafür ist der Fall von Dachau nur ein weiteres Beispiel. Es ist deshalb sehr verständlich, wenn Juristen eine flächendeckende Personenkontrolle fordern. Niemandem wird deshalb die Teilnahme an einem Gerichtsprozess verwehrt; das Argument, ein Gericht werde dadurch zur „Trutzburg“, ist falsch.
Man darf nur keine Waffen mitnehmen. In Österreich sind Zugangskontrollen längst die Regel – und das zu Recht. Warum? Weil im Jahr 2010 von Zuschauern genau 374 Schusswaffen und 39 862 Hieb- und Stichwaffen beschlagnahmt wurden.