Kontingent für Familiennachzug nicht ausgeschöpft

Das Visa-Kontingent für die Angehörigen von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus wird dieses Jahr wohl nicht ausgeschöpft. Dafür mehr Visa in 2019 zu vergeben, ist bisher nicht vorgesehen.
dpa |
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Eine syrische Familie sitzt vor einem Asylwohnheim der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt.
Patrick Pleul/dpa Eine syrische Familie sitzt vor einem Asylwohnheim der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt.

Berlin - Das Visa-Kontingent für die Angehörigen von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus wird dieses Jahr wohl nicht ausgeschöpft. Dafür mehr Visa in 2019 zu vergeben, ist bisher nicht vorgesehen.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte: "Es sind keinerlei gesetzliche Änderungen geplant." Das Auswärtige Amt teilte auf Nachfrage der flüchtlingspolitischen Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Luise Amtsberg, nur mit, die Bundesregierung bemühe sich in Zusammenarbeit mit den Ländern weiterhin mit Hochdruck, bis zum 31. Dezember so viele Entscheidungen wie möglich herbeizuführen. Die Antragsbearbeitung sei durch intensive Bemühungen zuletzt "deutlich beschleunigt" worden.

Union und SPD hatten sich geeinigt, den seit März 2016 ausgesetzten Familiennachzug zu "subsidiär Schutzberechtigten" ab August 2018 wieder zu ermöglichen. Allerdings dürfen nur 1000 Angehörige pro Monat kommen. Da für die Familienzusammenführung zudem ein neues Verfahren beschlossen wurde, an dem neben den deutschen Auslandsvertretungen auch die Ausländerbehörden und das Bundesverwaltungsamt beteiligt sind, hatte die Regierung Anlaufschwierigkeiten erwartet. Deshalb sollte es für die ersten fünf Monate ein Gesamtkontingent von 5000 Visa geben. Bis Ende November waren allerdings erst 1562 Visa erteilt worden. Zur Gruppe der Ausländer mit eingeschränktem Schutzstatus gehören viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.

Als Flaschenhals im neuen Verfahren erweisen sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vor allem die Ausländerbehörden. Familiennachzug ist für Kinder unter 18 Jahren, Ehepartner und Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gestattet. Jetzt habe offensichtlich auch die Bundesregierung erkannt, dass sie mit dem Gesetz ein "Bürokratiemonster" geschaffen habe, sagte Amtsberg.

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