Kommt bald ein schärferes Stasi-Unterlagen-Gesetz?
Kurz vor dem 21. Jahrestag der Deutschen Einheit berät der Bundestag heute abschließend die umstrittene Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.
Berlin - Nur die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben bislang Zustimmung angekündigt.
Nach ihrem Willen sollen die Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst wieder ausgeweitet werden. Per Gesetz soll künftig auch die Beschäftigung von früheren Stasi-Leuten in der Stasi-Unterlagen-Behörde verboten werden.
Die bereits achte Gesetzesänderung enthält zudem einen Passus, nach dem noch in der Behörde beschäftigte Ex-Stasi-Mitarbeiter versetzt werden können. Der neue Chef der Stasi-Unterlagen-Behörde, Roland Jahn, hatte bei seinem Amtsantritt im März die Beschäftigung ehemaliger Stasi-Leute als Schlag ins Gesicht der Opfer bezeichnet und angekündigt, sich nicht wie seine Vorgänger damit abzufinden.
Die Stasi-Überprüfungen sollen nach der Gesetzesnovelle bis zum Jahr 2019, dem 30. Jahr des Mauerfalls, möglich sein. Die jetzige Regelung, nach der nur ein kleiner Personenkreis von Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst überprüft werden kann, läuft zum Jahresende aus.
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