"Kohl-Protokolle": Altkanzler scheitert vor Gericht

Altkanzler Helmut Kohl ist mit dem Versuch gescheitert, die Veröffentlichung des umstrittenen Buches "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" per Einstweiliger Verfügung zu unterbinden.
dpa |
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Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl (r.) und der Autor der "Kohl-Protokolle", Heribert Schwan (l.).
dpa/imago Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl (r.) und der Autor der "Kohl-Protokolle", Heribert Schwan (l.).

Köln - Das Landgericht Köln habe den Antrag Kohls zurückgewiesen, bestätigte der Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG), Martin Kessen. Zuvor hatte "Focus Online" darüber berichtet.

Der Sprecher sagte, gegen den Beschluss des Landgerichts sei sofortige Beschwerde eingelegt worden. Damit sei jetzt das OLG befasst. Gegner in dem Verfahren seien der Heyne-Verlag und der Buchautor, Kohls Ghostwriter Heribert Schwan. Wann der zuständige OLG-Senat eine Entscheidung trifft, stehe noch nicht fest, sagte der Sprecher.

Lesen Sie hier: Kohl: So spottet er über Merkel, Blüm und Wulff

Für die Zurückweisung des Antrags durch das Landgericht habe es auch formale Gründe gegeben, sagte der OLG-Sprecher, ohne Details zu nennen. Das Gericht hatte bereits am Dienstag entschieden. Kohl war 2001 und 2002 über 600 Stunden lang von Schwan befragt worden.

Zweck der Gespräche war die Veröffentlichung von Kohls Memoiren, von denen drei Bände erschienen. Danach wurde die Zusammenarbeit beendet. Schwan behielt die Bänder zunächst, doch schließlich klagte der Altkanzler auf Herausgabe und bekam im Sommer 2014 vor dem Oberlandesgericht Köln recht.

Für die heftig diskutierten "Kohl-Protokolle" mit pikanten Details griffen Schwan und sein Mitautor Tilman Jens auf die Mitschnitte zurück. Schwan hatte bei der Vorstellung des Buches betont, es habe keine Vereinbarung mit Kohl gegeben, Teile der Gespräche vertraulich zu behandeln.

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