Koalition legt Entwurf für Oppositionsrechte vor

Die auf 20 Prozent der Mandate im Bundestag geschrumpfte Opposition soll nach dem Willen der großen Koalition zusätzliche Befugnisse erhalten.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Berlin - Der Entwurf von Union und SPD sieht eine Änderung der Geschäftsordnung zur besonderen Anwendung der Minderheitenrechte in der laufenden Wahlperiode vor. Der Antrag liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.

In dem Vorschlag finden sich zahlreiche Forderungen aus einem Gesetzentwurf von Linken und Grünen. Danach soll der Opposition unter anderem die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen gegeben werden. Nicht vorgesehen ist in dem Entwurf allerdings die Möglichkeit zur Überprüfung von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht. Die Opposition verlangt hierfür eine gesetzliche Garantie.

Hintergrund ist, dass im Grundgesetz, einfachen Gesetzen und in der Geschäftsordnung für zahlreiche Minderheitenrechte eine Zustimmung von 25 Prozent der Abgeordneten vorgesehen ist. Da die Opposition diese Stimmenanzahl nicht erreicht, kann sie die Rechte nicht wahrnehmen. Linke und Grüne hatten deshalb die Änderung mehrerer Gesetze und der Geschäftsordnung des Bundestags vorschlagen. Ihre Entwürfe sollen an diesem Donnerstag im Plenum beraten werden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.