Knobloch: Gesetzentwurf zu Beschneidung ist ausgewogen
Berlin - Der Gesetzesparagraf, der den Eingriff unter Einhaltung bestimmter Maßgaben straffrei stellen soll, sei "wichtig" und "ausgewogen". Dass die Beschneidung nicht nur von Ärzten, sondern auch von Beauftragten durchgeführt werden könne, sei im Interesse der jüdischen Gemeinschaft, stellte Knobloch am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin" fest. "Für uns ist sehr wichtig, dass ausgebildete Fachleute diesen Eingriff vorführen, und das ist auch der Fall." Das Bundeskabinett will sich am Mittwoch mit dem Gesetzentwurf befassen.
Kritisch äußerte sich Knobloch zu der monatelangen Debatte um das Thema, die im Mai durch ein Gerichtsurteil angefacht worden war. Richter in Köln hatten die Beschneidung eines Vierjährigen als Körperverletzung bewertet. "Ich bin sehr traurig über die vermeintlich fanatischen Experten, die nicht in juristischer oder medizinischer Hinsicht diskutieren, sondern ganz klar antisemitische und religionsfeindliche Argumentationsmuster suchen", sagte Knobloch. Die Diskussion, ob die - meist religiös begründete - Beschneidung kleiner Jungen Körperverletzung sei oder Traumata auslösen könne, sei "überflüssig" und habe dem Ruf Deutschlands in der Welt geschadet.