"Klare Botschaft": Bayern verbietet Gendersprache für Schulen und Behörden - was das genau bedeutet

Im Dezember kündigte Ministerpräsident Söder erstmals Schritte gegen Gendersprache in Bayern an. Nun haben die Ministerinnen und Minister die notwendige Änderung einer Verordnung beschlossen.
dpa |
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Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder plädiert für eine Rückkehr zur Wehrpflicht.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder plädiert für eine Rückkehr zur Wehrpflicht. © Sven Hoppe/dpa
München

In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung von geschlechtersensibler Gendersprache ausdrücklich verboten. Das Kabinett beschloss am Dienstag in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden, diese Regelung sei nun aber nochmals "klarstellend ergänzt" worden, hieß es weiter.

"Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich sein", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Es gehe mit dem Verbot aber auch darum, die "Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten". Eine ideologisch geprägte Sprache etwa beim Gendern habe dagegen eine exkludierende Wirkung. In bestimmten gesellschaftlichen Milieus gebe es zudem viele missionarische Nutzer bei der Verwendung der Sprache, die nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar seien.

"Sprache muss klar und verständlich sein"

Demnach seien mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. "Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen", teilte die Staatskanzlei weiter mit.

"Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen", betonte Herrmann. Im gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Schreiben für Eltern und der kompletten internen Kommunikation und auch im Unterricht. Das sei eine klare und konsequente Linie, "die wir mit Augenmaß verfolgen." Besonders wichtig sei es der Staatsregierung, dass niemand benachteiligt werde, wenn er oder sie auf geschlechtersensible Sprache verzichte.

 

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.

Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen. Daher werde das Kultusministerium die Schulen über die auch für sie neu geltenden präzisierten Vorgaben zum Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren.

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2 Kommentare
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  • HanneloreH. am 19.03.2024 15:15 Uhr / Bewertung:

    Also hat man bei der „Zulassung „ dieses Irrsinn s schon Fehler gemacht Herr Söder?

  • Geradeaus-Denker am 19.03.2024 15:02 Uhr / Bewertung:

    Ich bin enttäuscht. Nur die Ergänzung einer Verordnung. Und darum der ganze Wirbel.
    Irgendwie ungenau ist das ganze schon.
    Die Lehrer:innen sollen sich dran halten. Was ist mit den Lernenden?
    Bekommen die schlechtere Noten für Gendern?
    Muessen Schüler:innen politisches Asyl beantragen wenn sie gendern wollen?

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