Klagen gegen Garzweiler überwiegend gescheitert
Das Bundesverfassungsgericht in Karsruhe hat entscheiden, dass der Braunkohletagebau in Garzweiler so weitergeführt wird. Die beiden Klagen sind überwiegend gescheitert.
Karlsruhe – Die beiden Klagen gegen den nordrhein-westfälischen Braunkohletagebau Garzweiler sind vor dem Bundesverfassungsgericht überwiegend gescheitert. Das Gericht stellte am Dienstag nur bei einer Klage die Verletzung von Grundrechten fest.
Die Enteignung des Bundes für Umwelt und Naturschutzes (BUND) könne jedoch nicht rückgängig gemacht werden, hieß es in dem Urteil. Darüber hinaus stärke das Gericht die Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener bei derartigen Großvorhaben, hieß es. Für den Tagebau nahe Köln wurden bereits ganze Dörfer umgesiedelt.
Um den Braunkohletagebau Garzweiler II gibt es seit Jahren politischen und juristischen Streit. Die dort geförderte Braunkohle soll nach den Plänen des Energiekonzerns RWE noch für Jahrzehnte einen wichtigen Beitrag zur Versorgung leisten. Doch das hat seinen Preis. Ganze Dörfer müssen weichen, damit die gigantischen, bis zu 96 Meter hohen und 13 500 Tonnen schweren Schaufelradbagger die Erde abtragen können.
In bis zu 210 Meter Tiefe liegen die Braunkohleflöze. Insgesamt hat der 2006 in Betrieb genommene Tagebau eine Größe von 48 Quadratkilometern. Das entspricht der Fläche von rund 6500 Fußballfeldern. Bis 2045 sollen dort nach den bisherigen Planungen rund 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle abgebaut werden.
Dafür müssten in den kommenden Jahrzehnten allerdings zwölf Dörfer und insgesamt 7600 Bürger dem Tagebau weichen. Doch der Abbau ist nicht nur wegen des „Landschaftsverbrauchs“ umstritten, sondern die Braunkohleverstromung gilt wegen der hohen damit verbundenen CO2-Emissionen als besonders klimaschädlich.