Klage von Ex-Minister Speer gegen Presseartikel vor BGH

Der Bundesgerichtshof verhandelt heute über eine Klage von Brandenburgs Ex-Innenminister Rainer Speer (SPD) wegen Presseberichten über die sogenannte "Unterhaltsaffäre".
dpa |
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Karlsruhe - Speer war 2010 zurückgetreten. Er hatte zugegeben, Vater eines unehelichen Kindes zu sein und jahrelang keinen Unterhalt gezahlt zu haben. Die Mutter des Kindes hatte stattdessen Unterhalt vom Staat bezogen. Dies wurde durch Berichte der "Bild"-Zeitung bekannt, die sich auf E-Mails von Speer und seiner früheren Geliebten stützten. Die Daten stammten von einem gestohlenen Laptop des Ex-Ministers.

Speer klagte gegen die Berichterstattung und begründete dies mit seinem Persönlichkeitsrecht. Das Medienhaus Axel Springer, zu dem die "Bild"-Zeitung gehört, beruft sich dagegen auf die vom Grundgesetz geschützten Rechte der Presse. Die Vorinstanzen hatten Speers Klagen zum Teil stattgegeben. Wann der BGH sein Urteil verkündet, ist noch nicht bekannt.

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