Klage gegen EU-Tabakwerbeverbot abgewiesen

Deutschland ist vor dem Europäischen Gerichtshof mit der drei Jahren alten Klage gegen das EU- Tabakwerbeverbot gescheitert. Inzwischen ist Reklame für Zigaretten hierzulande ohnehin nicht mehr erlaubt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage Deutschlands gegen die europäische Tabakwerbe-Richtlinie zurückgewiesen. Die von Deutschland angezweifelte Rechtsgrundlage für die umstrittene Richtlinie sei nicht zu beanstanden, teilte die Pressestelle des Gerichts am Dienstag in Luxemburg mit. Der EuGH folgte mit der Abweisung der Klage der Empfehlung des Generalanwalts am höchsten EU-Gericht vom Juni. Die Bundesregierung sah in der Regelung, die ein EU-weites Tabakwerbeverbot beinhaltet, eine Kompetenzüberschreitung der Brüsseler Kommission. Mit der Klage, die schon aus dem Jahr 2003 stammt, hatte die rot-grüne Regierung versucht, die Angleichung der Rechtsvorschriften über Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse in den EU-Staaten teilweise für nichtig erklären zu lassen.
Verbot inzwischen umgesetzt
Deutschland hatte vor dem EuGH argumentiert, mit dem Werbeverbot würden die Vorschriften über den Gesundheitsschutz harmonisiert, was im EU-Recht nicht vorgesehen sei. Außerdem sei mit dem Artikel zur Harmonisierung des Binnenmarktes die falsche Rechtsgrundlage gewählt worden. Die EU-Kommission hatte Ende 2002 gegen deutschen Widerstand festgelegt, Zigarettenwerbung ab 2005 aus Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und Internet zu verbannen. Die Richtlinie wurde 2003 vom Rat und dem Europäischen Parlament beschlossen und musste bis 31. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt werden. Da Deutschland dem nicht nachkam, hat die EU-Kommission im Juni 2006 die Bundesrepublik ebenfalls vor dem EuGH verklagt. Inzwischen hat aber auch der Bundestag im November 2006 ein Verbot von Zigarettenreklame beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Zum Jahreswechsel tritt es voraussichtlich in Kraft. In Deutschland ist Tabakreklame in Rundfunk und Fernsehen bereits seit 1974 verboten. Erlaubt bleibt Werbung im Kino und auf Plakaten. (nz)