Kirchliches Streikverbot auf dem Prüfstand

Sind Streiks in kirchlichen Einrichtungen zulässig? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht an diesem Dienstag in Erfurt.
dpa |
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Erfurt - Die Entscheidung des obersten deutschen Arbeitsgerichts ist für die etwa 1,3 Millionen Mitarbeiter bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas von grundlegender Bedeutung. Bislang sind Arbeitskämpfe in kirchlichen Einrichtungen verboten. Kirchliche Arbeitgeber wollen mit ihren Klagen dieses Verbot nun höchstrichterlich bestätigen lassen.

Die Tarife und Arbeitsbedingungen in Einrichtungen der Kirchen werden bislang zumeist in paritätisch besetzten Kommissionen ausgehandelt. Kommt es dennoch zu keiner Einigung, gibt es einen Schlichterspruch. Streiks und Aussperrungen sind bei diesem sogenannten "Dritten Weg" ausgeschlossen.

Doch der kirchliche Sonderweg ist angesichts des wachsenden Konkurrenzdruckes auf dem Sozialsektor mit Niedriglöhnen und Leiharbeit umstritten. Die Gewerkschaft Verdi macht sich in dem bereits seit Jahren schwelenden Streit für klassische Tarifverhandlungen mit Streikrecht stark.

Verdi-Chef Frank Bsirske erwartet mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ein "historisches Urteil". Ziel der Auseinandersetzung sei der Abschluss eines Tarifvertrages mit den großen Wohlfahrtsverbänden, der dann als allgemeinverbindlich erklärt werden solle, sagte Bsirske der Zeitung "Neues Deutschland" (Dienstag). Mit einem derartigen Tarifvertrag, der dann für alle Anbieter in der Branche gelte, könnten sich unseriöse Träger nicht mehr auf dem Rücken von Beschäftigten Wettbewerbsvorteile über Lohndumping verschaffen.

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