Kindsmörder Gäfgen bekommt Schmerzensgeld

Urteil am Frankfurter Landgericht: Mörder des kleinen Jakob von Metzler bekommt Schmerzensgeld
dpa/dapd |
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Weil ihm von einem Polizisten Folter angedroht worden war, hatte Magnus Gäfgen gegen das Land Hessen geklagt.
dapd 2 Weil ihm von einem Polizisten Folter angedroht worden war, hatte Magnus Gäfgen gegen das Land Hessen geklagt.
Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen (r) mit seinem Rechtsanwalt Michael Heuchemer. Gäfgen wurden 3000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
dpa 2 Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen (r) mit seinem Rechtsanwalt Michael Heuchemer. Gäfgen wurden 3000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Frankfurt/Main -  Der Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das entschied das Frankfurter Landgericht am Donnerstag. Dem Urteil zufolge steht dem 36-Jährigen ein  Betrag in Höhe von 3.000 Euro zu.

Gäfgen hatte das Land verklagt, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Bankierssohn Jakob von Metzler zu erfahren.

Am 27. September 2002 hatte Gäfgen den elfjährigen Jakob entführt und anschließend ermordet.

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