Keine Entschädigung für Opfer des Kundus-Angriffs

Die Opfer des Kundus-Angriffs haben keinen Anspruch auf Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hat eine Klage von Hinterbliebenen zurückgewiesen.
dpa |
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Köln - Dem damaligen deutschen Oberst Georg Klein, der den verheerenden Angriff 2009 in Afghanistan befohlen hatte, sei keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vorzuwerfen. Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Bonner Landgerichts. Bei der Bombardierung von zwei Tanklastwagen durch einen US-Kampfjet waren 2009 etwa 100 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten. Die OLG-Richter ließen die Revision zum BGH zu. (Aktenzeichen 7 U 4/14)

Nach Auffassung des Gerichts hatte Klein vor dem Angriffsbefehl alle verfügbaren Aufklärungsmaßnahmen genutzt, um auszuschließen, dass sich Zivilisten am Zielort befanden. Unter anderem habe er sich mehrfach bei einem Informanten darüber vergewissert. Die Anwälte der Kläger hatten angekündigt, dass sie bei einer Niederlage Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wollten.

Geklagt hatte ein afghanischer Vater, dessen zwei Söhne mutmaßlich bei der Bombardierung getötet wurden, und eine Witwe, deren Mann ums Leben kam. Als freiwillige Leistung hatte die Bundesrepublik Deutschland an die Familien von 90 Opfern jeweils 5000 US-Dollar (4470 Euro) gezahlt.

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