Kein Schaden
Auch wenn Sie es vielleicht von einer Boulevardzeitung wie der AZ nicht erwarten: Hier soll jetzt nicht der Platz sein, die vermeintliche Raffke-Mentalität unserer angeblich so überbezahlten Bundestagsabgeordneten zügig durchzugeißeln. Nein, man kann die Leistungsbilanz des SPD-Spitzenkandidaten Peer Steinbrück auch mal zum Anlass nehmen, gegen zwei weit verbreitete Irrtümer anzuargumentieren.
Zum einen, dass es moralisch gut und sachlich richtig ist, dass Abgeordnete über ihr Einkommen detailliert Rechenschaft abzulegen haben. Zwar ist die jetzige Regelung zur Deklaration der Nebeneinkünfte viel zu intransparent. Aber wer im Ernst verlangt, dass künftig alle Malermeister und Rechtsanwälte im Parlament ihr Einkommen aufschlüsseln, wird nichts erreichen. Außer dass künftig eben keine Handwerker oder Anwälte im Bundestag sitzen, sondern nur noch mehr Beamte und Apparatschiks. Und: Man kann vielleicht hoffen, dass ein Parlamentarier seine Honorare spendet. Erwarten darf man es nicht. Denn er ist Volksvertreter und kein Volkseigentum.
Zum zweiten: Bundestagsabgeordnete dürfen bei Abstimmungen fehlen. Denn das deutsche Parlament ist im Wesentlichen ein Arbeitsparlament. Das heißt, die Haupt-Tätigkeit des Abgeordneten findet – wie im US-Kongress – in den Ausschüssen statt, nicht im Plenum. Wenn diese Arbeit erledigt ist und die Mehrheiten organisiert sind, darf sich ein Abgeordneter auch mal entschuldigen lassen – daran nimmt die Demokratie keinen Schaden.