Kein Recht auf Prozess um 20 Cent Hartz IV
Allein wegen Rundungsdifferenzen von 20 Cent bei der Auszahlung von Hartz IV dürfen Arbeitslose nicht vor Gericht ziehen. Das Bundessozialgericht in Kassel wies am Donnerstag die Klage einer Frau aus Mühlhausen in Thüringen als unbegründet zurück.
Kassel - Die Frau hatte monatlich 20 Cent mehr an Hartz-IV-Leistung gefordert, weil der Satz zwar richtig berechnet, aber ihrer Meinung nach falsch gerundet worden war.
Der 14. Senat sprach ihr jedoch ein Rechtsschutzbedürfnis wegen der Rundungsdifferenz ab. Die Vorinstanzen hatten noch zugunsten der Frau entschieden, diese Urteile hoben die höchsten deutschen Sozialrichter auf. (Az: B 14 AS 35/12 R)
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