Kein Generalverdacht!
Der Konflikt um die Vorratsdatenspeicherung in der Koalition eskaliert. Weil eine Frist zur Neuregelung ergebnislos verstrichen ist, fürchtet die Union jetzt ein Strafverfahren der EU und macht Druck. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist dagegen, dass die Telefon- und Internetverbindungen aller Bundesbürger sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert werden.
Und sie hat Recht damit. Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung argumentieren, so ließen sich schwere Straftaten verhindern. Zum Beispiel die Mordserie der Zwickauer Neonazi-Terrorzelle. Doch der Vergleich passt nicht. Denn erstens liegen die Mordfälle zu lange zurück. Die Telefondaten wären auch mit Speicherung längst futsch.
Zweitens: Um den Neonazis mithilfe von Datenspuren auf die Schliche zu kommen, hätten die Ermittler die Nazis wenigstens auf dem Schirm haben müssen. Das hatten sie aber nicht – im Gegenteil, lieber hat der Verfassungsschutz das Trio mit einem hübschen Taschengeld in den Untergrund verabschiedet. Es besteht ja gar kein Zweifel daran, dass die Polizei auch bei der Strafverfolgung im Netz schlagkräftig sein muss.
Aber es gibt die Möglichkeit des so genannten „Quick Freeze“ – der Speicherung bei konkretem Ermittlungsanlass. Das reicht völlig aus. Wer kann sonst sicherstellen, was genau mit meinen Daten passiert? Das Recht auf Privatsphäre kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ich jedenfalls möchte nicht in einem Staat leben, in dem alle Bürger unter Generalverdacht stehen.