Kassen wollen Patienten bei Hilfsmitteln besser beraten

Patienten sollen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Windeln oder Rollstühlen besser über die jeweiligen Angebote der Hersteller informiert werden.
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Patienten sollen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln besser über die Angebote der Hersteller informiert werden. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration
dpa Patienten sollen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln besser über die Angebote der Hersteller informiert werden. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration

Berlin - Das Vorstandsmitglied der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), Gertrud Demmler, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Krankenkassen müssten Patienten frühzeitig beraten, damit diese die für ihre Bedürfnisse richtige Entscheidung treffen könnten. Zudem müssen nach Ansicht der SBK alle Krankenkassen verbindliche Qualitätsstandards bei Hilfsmitteln einhalten.

Nach Klagen über die vielfach schlechte Qualität der von den Kassen bezahlten Hilfsmittel will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Katalog der Hilfsmittel auf den aktuellen technischen Stand bringen und diesen regelmäßig anpassen lassen. Häufig zwang die schlechte Qualität Patienten zu Zuzahlungen, um bessere Hilfsmittel zu bekommen. Gröhe müsse in seinen Referentenentwurf für ein neues Heil- und Hilfsmittelgesetz das Beratungsrecht der Patienten stärken, forderte Demmler.

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Für vom Arzt verschriebene Artzney wie Krankengymnastik, Massagen, Sprechtherapien oder Fußpflege bei Zuckerkranken geben die gesetzlichen Krankenkassen 6,1 Milliarden Euro im Jahr aus. Für Hilfsmittel wie Windeln, Rollatoren oder Rollstühle sind es 7,63 Milliarden Euro. Beide Posten zusammen machen immerhin 6,8 Prozent der Jahresausgaben der Krankenkassen aus.

Bei der Heilmittelversorgung von Patienten beharren die Kassen-Ärzte darauf, sowohl Diagnose als auch Therapiefeststellung in den Händen zu behalten. "Innerhalb der verschiedenen Therapiemöglichkeiten können dann durchaus die Physiotherapeuten wählen", sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Regina Feldmann.

Gröhes Referentenentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sieht die modellhafte Einführung einer Blankoverordnung von Artzney vor. Physiotherapeuten, Sprechtherapeuten und andere Heilmittelerbringer würden dabei - auf Basis einer vertragsärztlichen Diagnose und der erforderlichen Behandlungsmethoden - das Artzney selbst auswählen und auch über Therapiedauer (Menge) und Behandlungshäufigkeit bestimmen.

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