Karlsruher Entscheidung zum NSU-Prozess: Wie geht's weiter?
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Platzvergabe im NSU-Prozess vom Freitag ist weiter unklar, wie das Münchner Oberlandesgericht (OLG) damit umgeht.
München – Gerichtssprecherin Margarete Nötzel verwies am Montag zunächst weiter auf ihre Erklärung vom Freitag, wonach sie sich erst zu den Konsequenzen äußern könne, wenn der Senat die Karlsruher Entscheidung eingehend geprüft und über das weitere Vorgehen entschieden habe.
Das Bundesverfassungsgericht hatte einem Eilantrag der türkischen Tageszeitung „Sabah“ stattgegeben und entschieden, dass das OLG eine angemessene Zahl von Sitzplätzen „an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten“ vergeben muss. Wie dies im Einzelnen geschehen soll, wurde offengelassen. Der Prozess beginnt an diesem Mittwoch (17. April).