Karlsruhe weist Klage gegen Schuldenbremse ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage des Landes Schleswig-Holstein gegen die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz als unzulässig verworfen.
dpa |
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Karlsruhe -  Der Antrag sei unzulässigerweise vom schleswig-holsteinischen Landtag gestellt worden.

Antragsbefugt sei jedoch allein die Landesregierung, hieß es zur Begründung des Beschlusses. Das Verschuldungsverbot war 2009 ins Grundgesetz aufgenommen worden. Demnach müssen auch die Länder ab dem Jahr 2020 ohne neue Kredite auskommen (2 BvG 1/10).

Der Landtag in Kiel hatte argumentiert, das Verbot der Neuverschuldung greife in die Haushaltsautonomie des Landes ein. Damit würde das Prinzip der im Grundgesetz garantierten Eigenstaatlichkeit der Bundesländer verletzt. Mit diesen Fragen beschäftigten sich die Karlsruher Richter jedoch gar nicht erst. Sie verwiesen darauf, dass nach dem Gesetz über das Bundesverfassungsgericht bei Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern nur die jeweiligen Regierungen Anträge stellen können. Notfalls müsse der Landtag die Regierung dazu zwingen.

"Es ging uns darum, uns selbst prozessual wehren zu können, wenn eine andere Ebene des Staats in die ureigensten Rechte der Länderparlamente eingreift", sagte in Kiel Landtagspräsident Torsten Geerdts (CDU). Das Bundesverfassungsgericht habe jedoch klargestellt, "dass die Landtage als Haushaltsgesetzgeber kein eigenes Klagerecht in dieser Frage haben".

Schleswig-Holstein hatte im vergangenen Jahr als erstes Bundesland eine eigene Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Damit darf das Bundesland von 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Ausnahmen sind bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen möglich.

Vor dem Hintergrund der gigantischen deutschen Staatsverschuldung hatten Bundestag und Bundesrat 2009 die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz beschlossen. Danach dürfen Bund und Länder ihre Haushaltsdefizite grundsätzlich nicht mehr durch die Aufnahme von Krediten ausgleichen. Es wurden aber Übergangsfristen festgelegt, um die zum Teil hohe Neuverschuldung stufenweise abzubauen. Zudem erhalten arme Bundesländer Unterstützung aus einem Fonds.

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