Karlsruhe urteilt über Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl

Zwei Monate vor der Europawahl entscheidet das Bundesverfassungsgericht heute, ob die geltende Drei-Prozent-Hürde mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
dpa |
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Zwei Monate vor der Europawahl entscheidet das Bundesverfassungsgericht heute, ob die geltende Drei-Prozent-Hürde mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Karlsruhe - Gegen die Sperrklausel bei der Europawahl haben mehrere kleinere Parteien und mehr als 1000 Bürger geklagt. Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Drei-Prozent-Hürde.

Zentrale Frage ist, ob die in Deutschland geltende Hürde kleinere Parteien ungerechtfertigt benachteiligt. Die Kläger, darunter die Freien Wähler, die NPD und die Piratenpartei, werfen den im Bundestag vertretenen Parteien vor, mit der Festsetzung der Hürde eigene Interessen verfolgt zu haben. Aus Sicht des Bundestages hingegen ist die Klausel notwendig, um eine Zersplitterung im EU-Parlament zu verhindern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2011 die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde kassiert, weil es die Stimmengleichheit der Wähler und die Rechte kleiner Parteien verletzt sah. Daraufhin legte der Bundestag die Drei-Prozent-Klausel fest. Doch auch gegen diese Beschränkung gingen Verfassungsklagen ein. Sollte Karlsruhe die Hürde kippen, gäbe es bei der Europawahl im Mai keine Beschränkung.

Gewichtige Stimmen hatten sich in der mündlichen Verhandlung im Dezember für den Erhalt der Drei-Prozent-Klausel ausgesprochen, darunter auch EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD). Die Führung der Unionsfraktion im Bundestag stellt sich dennoch darauf ein, dass die Karlsruher Richter die Regelung kippen könnten. "Ich war von Anfang an skeptisch bei dieser Regelung, inzwischen halte ich die Chancen für sehr gering, dass das Gericht unseren Argumenten folgt", sagte Fraktionsjustiziar Helmut Brandt (CDU) dem "Spiegel".

Nach den Berechnungen des Bundeswahlleiters wären ohne Sperrklausel 2009 sieben weitere Gruppierungen aus Deutschland in das Europäische Parlament eingezogen: Freie Wähler, Republikaner, Tierschutzpartei, Familien-Partei, Piraten, Rentner-Partei und die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei). Die Details der Wahlen zum EU-Parlament darf jeder Mitgliedsstaat selbst regeln.

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