Karlsruhe: Urteil über ESM
Karlsruhe - Davon hängt ab, ob Bundespräsident Joachim Gauck die vom Bundestag bereits Ende Juni verabschiedeten Gesetze unterschreibt. Die Richter hatten sich für ihre Entscheidung zehn Wochen Zeit genommen.
Trotz eines weiteren Eilantrags des CSU-Politikers Peter Gauweiler blieb das Gericht bei seinem Zeitplan. Eine Gerichtssprecherin betonte am Dienstag, dass über Gauweilers Antrag selbst noch nicht entschieden wurde, dass sich an dem für Mittwoch angesetzten Verkündungstermin aber nichts ändere.
Zahlreiche Beschwerdeführer haben Anträge gegen den Euro-Rettungsschirm in Karlsruhe eingereicht. Neben Gauweiler sind das unter anderem auch die Fraktion der Linken im Bundestag sowie insgesamt rund 37 000 Bürger, die sich einer Beschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" angeschlossen haben.
Die Gegner wollen verhindern, dass der Bundespräsident den Vertrag über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) unterzeichnet und damit der permanente Euro-Rettungsschirm aktiv werden kann. Die Kritiker beanstanden eine mangelnde demokratische Legitimation der Rettungsmaßnahmen.
Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM noch nicht umgesetzt. Er sollte ursprünglich bereits im Juli starten. Der dauerhafte Rettungsschirm kann erst nach Zustimmung der Verfassungsrichter in Kraft treten.
Hintergrund des weiteren Gauweiler-Antrags war der Beschluss der EZB, unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Damit habe sich die Beurteilung der Rettungsmaßnahmen grundlegend geändert, argumentierte Gauweiler. Der Ankauf von Staatsanleihen bringe unbegrenzte Risiken ohne jede parlamentarische Kontrolle, da Deutschland für eventuelle Verluste der EZB anteilig mit aufkommen muss.
Beobachter hielten zuletzt ein Ja der Richter zum Rettungsschirm für wahrscheinlich, wenn auch mit Auflagen. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sagte in Straßburg: "Unser Grundgesetz ist eine pro-europäische Verfassung. Deswegen rechne ich mit einer pro-europäischen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes." Die europäische Integration werde vom Grundgesetz gewollt, und das Grundgesetz enthaltet einen klaren Auftrag, die europäische Integration fortzusetzen.
Die SPD bekräftigte ihre Kritik an den EZB-Interventionen. Sie seien undemokratisch. "Jetzt wird klammheimlich die Vergemeinschaftung von Schulden gebilligt", meinte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) akzeptiere damit klammheimlich die Vergemeinschaftung von Schulden in der Euro-Krise. "Das ist der Gipfel der Scheinheiligkeit."
Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin betonte, die EZB habe gemäß ihrem Mandat unabhängig entschieden. Die Verknüpfung der EZB-Entscheidung mit dem Spruch des Verfassungsgerichts sei abenteuerlich. "Gauweilers Klage ist ein weiterer Schritt im Rahmen einer anti-europäischen Stimmungsmache", sagte Trittin.
Nach Meinung Gauweilers ist durch die EZB-Entscheidung eine "völlig neue Situation" für die Beurteilung des Rettungsschirms entstanden, weil Deutschland letztlich auch die Risiken der EZB mittragen muss. Deshalb fordert Gauweiler, den Rettungsschirm zu stoppen, bis die EZB ihren Beschluss rückgängig macht. Zudem hatte er beantragt, den für Mittwoch angesetzten Verkündungstermin gegebenenfalls zu verschieben, falls das Gericht die EZB-Entscheidung sonst nicht berücksichtigen könne.
"Ich gehe davon aus, dass morgen über unseren Antrag mit entschieden wird", sagte Gauweilers Prozessbevollmächtigter Dietrich Murswiek der Nachrichtenagentur dpa. Bei dem Antrag auf Verschiebung habe es sich nur um einen Hilfsantrag gehandelt, falls eine Entscheidung bis Mittwoch nicht möglich sein sollte. "Insofern bedeutet das jetzt noch keine Vorentscheidung", sagte Murswiek.