Karlsruhe prüft Linken-Klage über Hartz-IV-Reform

Wie müssen Untergremien des Vermittlungsausschusses zusammengesetzt sein? Diese Frage prüft ab heute das Bundesverfassungsgericht.
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Diemtar Barsch, stellvertretender Vorsitzender der Linken-Fraktion im Bundestag.
dpa Diemtar Barsch, stellvertretender Vorsitzender der Linken-Fraktion im Bundestag.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht prüft ab heute, ob bei der Suche nach dem Hartz-IV-Kompromiss von 2011 Rechte der Bundestagsfraktion der Linken verletzt worden sind.

Dabei geht es über den Fall hinaus um die grundsätzliche Frage, wie Untergremien des Vermittlungsausschusses zusammengesetzt sein müssen. Ein Urteil ist im Herbst zu erwarten (Az.: 2 BvE 1/11).

Die Linke hatte geklagt, weil sie in einer vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zunächst nicht berücksichtigt worden war. In einer späteren informellen Gesprächsrunde war die Partei gar nicht vertreten. Sie sieht deswegen ihre Rechte verletzt.

Lesen Sie hier: Prozess gegen Thailands Ex-Regierungschefin beginnt

Die von der damaligen schwarz-gelben Koalition ausgearbeitete Hartz-IV-Reform scheiterte im Dezember 2010 im Bundesrat. Daraufhin wurde der Vermittlungsausschuss einberufen. Bei der Reform ging es um die Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes und um das Bildungspaket für bedürftige Kinder. Der Konsens kam schließlich im Februar 2011 zustande.

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