Karlsruhe prüft Gauweiler-Antrag

Einen Tag vor dem geplanten Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM will das Bundesverfassungsgericht am Dienstag eine wichtige Zwischenentscheidung bekanntgeben.
von  dpa

Einen Tag vor dem geplanten Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM will das Bundesverfassungsgericht am Dienstag eine wichtige Zwischenentscheidung bekanntgeben. Dabei geht es um den jüngsten Eilantrag der ESM-Gegner.

Berlin/Karlsruhe - Der CSU-Politiker Peter Gauweiler will den Rettungsschirm stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig macht.

Notfalls solle das Gericht die für Mittwoch geplante Verkündung der Entscheidung zum Rettungsschirm verschieben, fordert Gauweiler. Unterstützung aus den Reihen der CSU für Gauweiler sorgt bei der Schwesterpartei CDU für Verstimmungen.

Wie eine Sprecherin des Gerichts in Karlsruhe sagte, wollte der Zweite Senat am Montagnachmittag zu einer außerordentlichen Beratung zusammentreten. Am Dienstagvormittag werde das Gericht bekanntgeben, "wie es weitergeht". Nach bisheriger Planung soll am Mittwoch die Entscheidung über mehrere Eilanträge gegen den Beitritt Deutschlands zum permanenten Euro-Rettungsschirm ESM ("Europäischer Stabilitätsmechanismus") verkündet werden.

Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM noch nicht umgesetzt. Er sollte ursprünglich bereits im Juli starten. Der dauerhafte Rettungsschirm kann erst nach Zustimmung der Verfassungsrichter in Kraft treten.

Der Beschluss der EZB, unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten zu kaufen, habe eine "völlig neue Situation" geschaffen, argumentiert Gauweiler. Deutschland müsse für Verluste aus den Anleihekäufen letztlich mit einem Anteil von 27 Prozent einstehen. Dies führe zu zusätzlichen Belastungen ohne jede parlamentarische Kontrolle.

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt begrüßte den neuen Eilantrag seines Parteifreunds Gauweiler. "Ich habe große Sympathie dafür", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" (Montag). Dobrindt erneuerte seine Kritik am Beschluss der EZB, unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen. Die Entscheidung aus der Vorwoche sei "falsch und brandgefährlich".

CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe kritisierte Dobrindts Zuspruch für Gauweiler. Gröhe sagte: "Jeder wäge seine Worte."

Der Vorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, spottete über den CSU-Generalsekretär. "Dobrindt hat dem ESM im Bundestag persönlich zugestimmt und jetzt begrüßt er Gauweilers Eilantrag gegen den ESM. Herr Dobrindt leidet offensichtlich unter Geistesspaltung und sollte dringend zum Arzt gehen", hieß es in einer Presseerklärung.

Andere Kläger unterstützten den Eilantrag Gauweilers: "Inhaltlich teilen wir die Position Gauweilers. Die Entscheidung der EZB bestätigt unsere Befürchtungen", sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart, der insgesamt rund 37 000 Kläger um den Verein "Mehr Demokratie" vertritt. Er rechnet aber nicht mit einer Verschiebung der Urteilsverkündung: "Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Entwicklung bei der EZB auch so berücksichtigen wird."

Auch Linken-Fraktionschef Gregor Gysi stellte sich hinter den Gauweiler-Antrag: "Wenn er damit Erfolg hat, ist es letztendlich auch ein Erfolg für uns." Auch die Fraktion der Linken hatte in Karlsruhe gegen den Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt geklagt.

Die Bundesregierung hofft weiter auf grünes Licht für den Euro-Rettungsschirm ESM. Die Bundesregierung sei weiter von der Verfassungsmäßigkeit des ESM überzeugt, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. "In der Sache hat sich nichts geändert."

Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) geht trotz des neuen Eilantrags von einer Entscheidung am Mittwoch aus. "Wir sehen der Entscheidung am kommenden Mittwoch mit Respekt und Gelassenheit entgegen", sagte Lammert.

Unterdessen kursierten widersprüchliche Gutachten mit vermutlich kurzer Halbwertszeit: Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam in einem Gutachten im Auftrag der Linkspartei zu dem Ergebnis, dass "eine unmittelbare und potentiell unbestimmte Haftung" für die Schulden anderer Staaten das Budgetrecht des Parlaments verletze. Die Bertelsmann Stiftung verbreitete hingegen am Montag eine Studie des Berliner Europarechtlers Christian Calliess, wonach der ESM nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.