Karlsruhe kritisiert Überwachung ehemals Sicherungsverwahrter
Karlsruhe - Ansonsten nehme der Gesetzgeber in Kauf, dass solche Maßnahmen künftig für rechtswidrig erklärt würden, warnte das Gericht in einer Entscheidung.
Nur für eine Übergangszeit sei es in Ordnung, wenn sich die Polizei auf allgemeine gesetzliche Regelungen stütze. Außerdem müsse nach einiger Zeit neu begutachtet werden, ob von dem Entlassenen noch eine Gefahr ausgehe (Az. 1 BvR 22/12).
Die Richter gaben der Beschwerde eines ehemaligen Sicherungsverwahrten aus Freiburg statt. Der wegen zwei Vergewaltigungen verurteilte Mann wird seit seiner Entlassung im September 2010 ununterbrochen von der Polizei überwacht. Nun muss das Verwaltungsgericht erneut darüber entscheiden.
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