Karlsruhe hält Verbot von Rechten-Demo in Hamburg aufrecht
Hamburg - Zuvor hatten das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Hamburg wegen befürchteter schwerer Krawalle die Verbotsverfügung der Polizei bestätigt. Die Folgenabwägung des Oberverwaltungsgerichts halte sich "noch im fachgerichtlichen Wertungsrahmen", urteilte das Verfassungsgericht in Karlsruhe.
Dem Oberverwaltungsgericht der Hansestadt zufolge stand fest, dass es im Falle einer Kundgebung der Rechten an diesem Samstag angesichts fehlender Polizisten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu massiven Ausschreitungen kommen würde, da auch gewaltbereite Linke in der Autonomen-Hochburg Hamburg seit Wochen mobilisierten.
Das Bündnis "Hamburg bekennt Farbe" hat heute zu einer Kundgebung für Demokratie, Toleranz und Vielfalt aufgerufen. Als Redner auf dem Hamburger Rathausmarkt wird unter anderem Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) erwartet. Die Veranstalter rechnen nach eigenen Angaben mit mehr als 10 000 Teilnehmern.
"Wir stehen für eine Stadt, die von ihrer Vielfalt und ihrer Weltoffenheit lebt", betont das Bündnis "Hamburg bekennt Farbe". Derzeit kämen täglich neue Menschen auf der Suche nach Frieden und einer persönlichen Perspektive nach Hamburg. Das Bündnis appelliere gerade deshalb an die Bürger, "ein Zeichen für das gemeinsame, friedliche Miteinander zu setzen".
Dem Bündnis gehören unter anderem Vertreter von Bürgerschaft und Senat, Handels- und Handwerkskammer, des Sports, von Gewerkschaften, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Migrantenorganisationen an. Daneben hat auch das Bündnis gegen Rechts eine Demonstration angemeldet. Sie soll um 10.00 Uhr vom Hauptbahnhof aus starten.