Karlsruhe gibt grünes Licht für S21-Volksentscheid
Stuttgart/Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag gegen das Referendum ab. Zwei Beschwerdeführer aus Baden-Württemberg hatten versucht, die Abstimmung in Karlsruhe zu stoppen. Doch die Richter erklärten in ihrem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss, das Bundesverfassungsgericht sei für den geltend gemachten Verstoß gegen Vorschriften der Landesverfassung nicht zuständig.
Beim Volksentscheid sind gut 7,6 Millionen Wahlberechtigte in Baden-Württemberg aufgerufen, über den Ausstieg des Landes aus den Finanzierungsverträgen mit der Bahn abzustimmen. Der bisherige Kopfbahnhof in Stuttgart soll nach den Plänen zu einem unterirdischen Durchgangsbahnhof umgebaut werden. Die Gegner halten eine Modernisierung des Kopfbahnhofs für die bessere Alternative und das Projekt für Geldverschwendung.
In Stuttgart überraschte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Befürworter des geplanten Tiefbahnhofs mit einem klaren Bekenntnis: "Wenn das Quorum nicht erreicht wird, ist das Ausstiegsgesetz gescheitert. Die Bahn hat Baurecht, und dann wird sie weiterbauen, und wir werden das durchsetzen", sagte Kretschmann im Landtag. Er erntete Jubel und langanhaltenden Applaus von der Opposition von CDU und FDP.
In einem Interview mit der "Zeit" zeigte sich Kretschmann aber optimistisch, dass die Bahnhofsgegner beim Volksentscheid den Sieg erringen: "Die Messe ist noch nicht gelesen." Allerdings gilt es als eher unwahrscheinlich, dass ein Drittel der Wahlberechtigten für einen Ausstieg stimmt. Diese Hürde müssen die S21-Gegner laut Verfassung überspringen.
Bahnchef Rüdiger Grube warnte vor den Folgen eines Ausstiegs aus dem Bahnhofsprojekt. In der Volksabstimmung sehe er die Chance, "dass endlich ein Schlussstrich gezogen wird", sagte Grube am Mittwoch in Berlin. Der Bahnchef sicherte den Gegnern von Stuttgart 21 zu, unabhängig vom Ergebnis der Volksabstimmung an der Baustelle bis Weihnachten "nichts zu tun, was Potenzial für eine Eskalation hat".