Karlsruhe gibt grünes Licht für Ceta - unter Bedingungen

Das Urteil sagt noch nichts über die Erfolgsaussichten von Ceta aus. Aber: Rein rechtlich hat die Bundesregierung grünes Licht vom Verfassungsgericht aus Karlsruhe bekommen
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Das Bundesverfassungsgericht verkündet nur 24 Stunden nach dem Verhandlungsauftakt sein Urteil.
dpa Das Bundesverfassungsgericht verkündet nur 24 Stunden nach dem Verhandlungsauftakt sein Urteil.

Karlsruhe - Die Bundesregierung darf das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen.

Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Deutschland muss aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Nur dann hat die Bundesregierung grünes Licht aus Karlsruhe.

Gerichtspräsident Voßkuhle: Ceta wird oft vereinfacht

Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Über sie will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln.

Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die Richter nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen. Notizblock

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