Karlsruhe entscheidet über Gehälter
Es könnte ein Grundsatzurteil für alle Beamten werden: Heute gegen 10.00 Uhr verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Besoldung von Hochschullehrern.
Karlsruhe - Ein Chemieprofessor aus Marburg war mit Unterstützung des Deutschen Hochschulverbandes vor Gericht gezogen. Er war 2005 mit einem Grundgehalt von zunächst 3890,03 Euro eingestellt worden. Dazu kamen sogenannte Leistungsbezüge in Höhe von 23,72 Euro. Dies hält er angesichts seiner Aufgaben für nicht angemessen.
Seit 2005 werden alle neu eingestellten Professoren nach Besoldungsgruppen bezahlt, die zum Teil deutlich unter den alten Sätzen liegen - nach der Grundstufe der Besoldungsgruppe W2 etwa so viel wie ein Regierungsrat oder ein Gymnasiallehrer in der höchsten Altersstufe. Dafür haben die Universitäten die Möglichkeit, je nach Leistung Zulagen zu bezahlen.
"Wir meinen, dass sich im Grundgehalt eines Hochschullehrers widerspiegeln muss: Der Verantwortungsbereich, der sehr lange Qualifikationsweg und das Ansehen der Professoren in der Gesellschaft", sagt der Sprecher des Deutschen Hochschulverbandes, der die Klage unterstützt.
Die Konsequenzen einer Entscheidung könnten allerdings weit über die Hochschulen hinaus reichen: Das sogenannte Alimentationsprinzip, wonach der Dienstherr seinen Beamten einen angemessenen Lebensunterhalt garantieren muss, gilt für alle Beamtengruppen. Klagen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung und der allgemeinen Beamtenbesoldung liegen bereits in Karlsruhe vor.
Bislang waren die Verfassungsrichter zurückhaltend, wenn es um die Forderungen der Beamten ging. Doch Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte schon in der mündlichen Verhandlung gefragt: "Besteht insofern die Gefahr, dass das Alimentationsprinzip zum zahnlosen Tiger verkommt?" Ein Grundsatzurteil im Sinne der Beamten könnte für Bund und Länder teuer werden.