Karlsruhe billigt Euro-Hilfen - unter Auflagen

Bundesverfassungsgericht: Deutsche Euro-Hilfen sind rechtens, so das Urteil vom Mittwoch. Allerdings sei dies keine Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete, betonten die Richter.
dapd |
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Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die milliardenschweren Euro-Hilfen Deutschlands unter Auflagen gebilligt. Die Karlsruher Richter verwarfen am Mittwoch mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm. Die beiden entsprechenden Gesetze vom Mai 2010, die gigantische Garantiesummen für Griechenland und andere hochverschuldete Euro-Länder vorsehen, seien mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es in dem Urteil.

Der Bundestag habe durch die Verabschiedung der Gesetze weder sein Budgetrecht noch die Haushaltsautonomie zukünftiger Bundestage unzulässig beeinträchtigt. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte aber, das Urteil dürfe „nicht fehlgedeutet werden in eine verfassungsrechtliche Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete“. Der Bundestag müsse die Kontrolle über grundlegende haushaltsrechtliche Entscheidungen behalten und dürfe dieses Recht nicht übertragen. Hilfsmaßnahmen wie das Euro-Rettungspaket müssten „im einzelnen“ bewilligt werden.

Das Gericht machte Auflagen, die die Beteiligung des Bundestages bei der Gewährung von Bürgschaften an hochverschuldete Euro-Staaten stärken.

 

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