Karlsruhe bestätigt vorbehaltene Sicherungsverwahrung
Die vorbehaltene Sicherheitsverwahrung verletzte nicht die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht sie am Donnerstag bestätigt.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die vorbehaltene Sicherungsverwahrung bestätigt, aber an eine strenge Prüfung der Einzelfälle geknüpft.
Die Regelung, sich bei der Verurteilung von Gewalt- und Sexualstraftäter eine spätere Sicherungsverwahrung vorzubehalten, verletzte nicht die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde, heißt es in einer am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung (2 BvR 1048/11). Sie stelle auch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht dar. Voraussetzung sei allerdings eine genaue Gefährlichkeitsprognose.
- Themen:
- Bundesverfassungsgericht
- Grundgesetz