Karlsruhe bestätigt vorbehaltene Sicherungsverwahrung

Die vorbehaltene Sicherheitsverwahrung verletzte nicht die im Grundgesetz verankerte  Garantie der Menschenwürde. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht sie am Donnerstag bestätigt.
dpa |
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Die vorbehaltene Sicherheitsverwahrung verletzte nicht die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht sie am Donnerstag bestätigt.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die vorbehaltene Sicherungsverwahrung bestätigt, aber an eine strenge Prüfung der Einzelfälle geknüpft.

Die Regelung, sich bei der Verurteilung von Gewalt- und Sexualstraftäter eine spätere Sicherungsverwahrung vorzubehalten, verletzte nicht die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde, heißt es in einer am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung (2 BvR 1048/11). Sie stelle auch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht dar. Voraussetzung sei allerdings eine genaue Gefährlichkeitsprognose.

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