Kanzleramt seit Februar über Atom-Stiftungsidee informiert
Berlin - Das geht aus einer Antwort von Wirtschafts-Staatssekretär Rainer Baake an Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Demnach hätten RWE-Chef Peter Terium und Eon-Chef Johannes Teyssen in Gesprächen mit Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) am 21. Februar beziehungsweise am 27. März und mit Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am 13. beziehungsweise am 18. Februar solche Überlegungen vorgetragen. "Konkrete Pläne sind der Bundesregierung allerdings nicht vorgestellt worden."
Zugleich betonte Baake, es habe weder Verhandlungen mit den Energiekonzernen gegeben, noch gebe es dazu Beschlüsse innerhalb der Bundesregierung. "Die uneingeschränkte Verantwortung für den sicheren Auslaufbetrieb der Kernkraftwerke, die Stilllegung, den Rückbau und auch die Zwischenlagerung des Atommülls liegt bei den Energieversorgungsunternehmen." Diese müssten sämtliche Kosten der Stilllegung, des Rückbaus sowie der Endlagerung tragen. "Dafür haben die Unternehmen zu den Bilanzstichtagen im Jahr 2013 in den Handelsbilanzen Rückstellungen in Höhe von ca. 36 Milliarden Euro gebildet." Es müsse gewährleistet sein, dass die Mittel jederzeit gesichert zur Verfügung stehen.
Grünen-Fraktionsvize Krischer kritisierte die zögerliche Informationspolitik scharf: "Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung erst jetzt offenlegt, dass es bereits im Februar und März Gespräche zwischen den beiden Vorstandsvorsitzenden der Atomkonzerne Eon und RWE und dem Chef des Bundeskanzleramts Peter Altmaier gab." Das lasse vermuten, "dass die Bundesregierung bereits daran arbeitet und prüft, ob eine "AKW-Bad Bank' für den Rückbau auf Kosten der Steuerzahler Sinn macht." Der Staat dürfe die AKW-Betreiber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen.
Als die von den Versorgern nicht dementierten Pläne publik geworden waren, hatte Regierungssprecher Steffen Seibert am 12. Mai lediglich betont: "Es gibt weder Verhandlungen noch Beschlüsse zu diesem Thema." Ob es aber Gespräche gegeben hatte, in denen das Thema allgemein angesprochen wurde, war zunächst offen geblieben. In der Folge hatte es Forderungen von allen Seiten gegeben, nur die Rückstellungen in einen öffentlichen Fonds zu überführen, um sie dauerhaft zu sichern, etwa für den Fall der Insolvenz eines beteiligten Energieversorgers.