Kampf gegen Krebs: Bundesweite Register starten

Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Um das zu ändern hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Vereinheitlichung der Patientenregister beschlossen.
dpa |
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Berlin - Im Kampf gegen den Krebs hat die Bundesregierung ein neues Kapitel aufgeschlagen: Flächendeckende Früherkennung und bessere Therapien sollen die Krankheit besser behandelbar machen - oder dazu führen, dass sie gar nicht erst ausbricht.

Helfen sollen dabei einheitliche Krebsregister, die sämtliche Patientendaten erfassen. Das entsprechende Gesetz trat an diesem Dienstag in Kraft.

Mit regelmäßigen Schreiben sollen Versicherte zudem zu Untersuchungen auf Darm- und Gebärmutterhalskrebs eingeladen werden. Die Details dieser Früherkennungsprogramme müssen aber noch ausgearbeitet werden. Der Gang zur Vorsorge bleibt freiwillig. Bei Darmkrebs zielen die Untersuchungen auf Menschen über 50, die Angebote zur Kontrolle auf Gebärmutterhalskrebs richten sich an Frauen zwischen 20 und 65.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wies darauf hin, dass Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland ist. Das neue Gesetz schaffe die Voraussetzungen dafür, "dass die Krebsfrüherkennung mehr Menschen erreicht und eine Krebsbehandlung so erfolgreich wie möglich gestaltet werden kann". Der Aufbau klinischer Krebsregister wird nach Bahrs Einschätzung die onkologische Behandlung deutlich verbessern.

Bereits bestehende Krebsregister werden nun ergänzt und bundesweit vereinheitlicht. Erfasst werden Patientendaten zu Diagnose, Behandlung, Nachsorge und Rückfällen.

In Ostdeutschland gibt es solche Datensammlungen seit Jahren, auch in Bayern sind sie vorhanden. Im Westen klaffen aber noch große Lücken. Heute werden viele Patienten nach Expertenangaben nur zu 30 bis 40 Prozent gemäß den medizinischen Leitlinien behandelt. Jährlich erkranken in Deutschland 400 000 bis 500 000 Menschen neu an Krebs.

Bis die Krebsregister flächendeckend aufgebaut sind, wird es noch einige Zeit dauern. Die Kosten von etwa acht Millionen Euro übernimmt zu 90 Prozent die Deutsche Krebshilfe. Den Rest tragen die Länder. Schon bislang hatten solche Datensammlungen wichtige Erkenntnisse gebracht - etwa den Hinweis, dass bei Brustkrebs-Operationen nicht unbedingt alle Lymphknoten im Achselbereich entfernt werden müssen.

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