Kabinett verlängert Anti-Terror-Regelungen

Nachrichtendienstler sollen auch künftig bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern bestimmte Auskünfte einholen können.
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Kreditinstitute und Finanzunternehmen müssen in begründeten Fällen Auskünfte geben über Konten, Konteninhaber, Geldbewegungen und Geldanlagen.
dpa Kreditinstitute und Finanzunternehmen müssen in begründeten Fällen Auskünfte geben über Konten, Konteninhaber, Geldbewegungen und Geldanlagen.

Nachrichtendienstler sollen auch künftig bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern bestimmte Auskünfte einholen können. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, um mehrere Anti-Terror-Regelungen um weitere fünf Jahre zu verlängern.

Berlin - Sie waren bis Anfang 2016 befristet und gelten nun bis Anfang 2021. Dabei geht es unter anderem um Auskunftsrechte der Sicherheitsbehörden bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten.

Fluggesellschaften etwa müssen dem Verfassungsschutz in bestimmten Fällen Namen, Anschriften und gebuchte Flüge ihrer Kunden preisgeben. So wollen die Nachrichtendienstler erfahren, wenn Verdächtige Deutschland verlassen oder hier einreisen. Auch Kreditinstitute und Finanzunternehmen müssen in begründeten Fällen Auskünfte geben über Konten, Konteninhaber, Geldbewegungen und Geldanlagen. Damit wollen Ermittler herausfinden, ob Verdächtige etwa Terroristen finanziell unterstützen.

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Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA hatte auch die Bundesregierung zahlreiche Gesetze verschärft. Polizei und Geheimdienste bekamen damals mehr Befugnisse. Einige der Gesetzesregelungen wurden befristet, nach mehreren Jahren evaluiert und - wie nun auch - verlängert.

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