Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Sterbehilfe
Berlin - Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Beratung. Er sieht vor, dass auch Ärzte und Pfleger in Ausnahmefällen Sterbehilfe straffrei unterstützen dürfen. Dies soll immer dann der Fall sein, wenn sie dem Patienten seit langem besonders nahe stehen.
Künftig macht sich aber strafbar, wer einem anderen beim Selbstmord hilft, um damit Geld zu verdienen. Kritik an dem Entwurf gab es von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, aus der Ärzteschaft und aus der Katholischen Kirche.