Kabinett segnet den Mindestlohn ab
München - Ende eines langen Gerangels: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Mindestlohnentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zugestimmt. Segnet der Bundestag die neue Regelung ab, dann startet der flächendeckende Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2015. Dann gelten 8,50 Euro Stundenlohn als Untergrenze. Doch es gibt Ausnahmen.
Wer wird keinen Mindestlohn bekommen? Das sind vor allem rund 180000 Langzeitarbeitslose. Sie sind in den ersten sechs Monaten in einem neuen Job vom Mindestlohn ausgeklammert. Damit sollen Langzeitarbeitslose bessere Chancen haben, wieder eine Anstellung zu finden. Die Ausnahme hatte die Union gefordert, Nahles lenkte schließlich ein. Kritik gab es gestern umgehend von den Gewerkschaften. Die Ausnahmeregelung sei eine Diskriminierung und nicht nachvollziehbar, so Verdi-Chef Frank Bsirske. „Es ist eine Schwachstelle in einer an sich sehr vernünftigen Entscheidung.“
Was ist mit Jugendlichen? Auch sie sind vom Mindestlohn ausgenommen, er wird erst ab der Volljährigkeit gelten. Dem Zentralverband des Deutschen Handwerks ist die Altersgrenze von 18 Jahren zu niedrig angesetzt – er spricht von einem „falschen Köder“ und einem „fatalen Fehler“. „8,50 Euro sind bei 170 Stunden im Monat fast 1500 Euro brutto für einen jungen Mann oder ein junges Mädchen, das soeben die Schule verlassen hat und vielleicht auch keinen Schulabschluss hat“, kritisiert Verbandschef Hans Peter Wollseifer.
Wie sieht es bei Praktika aus? Wer sich aus eigenen Stücken ein Praktikum besorgt, kann nicht auf den Mindestlohn pochen. Denn freiwillige Praktika bis zu sechs Wochen während des Studiums oder einer Ausbildung dürfen schlechter bezahlt werden. Mehrmonatige Praktika müssen aber mit 8,50 Euro pro Stunde entlohnt werden – für die meisten dieser Stellen dürfte dies das Aus bedeuten. Für Pflichtpraktika während einer Ausbildung oder dem Studium soll der Mindestlohn nicht gelten – sie waren in der Debatte von Anfang an ausgenommen.
Ab wann gilt der neue Mindestlohn? Nickt ihn das Parlament ab, dann kommt er zum 1. Januar 2015. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren sind noch tariflich vereinbarte Mindestlöhne unter 8,50 Euro möglich.
Und beim Ehrenamt? Für ehrenamtliche Jobs gilt der gesetzliche Mindestlohn ebenfalls nicht. Mit den 8,50 Euro Mindestlohn liegt Deutschland europaweit auf durchschnittlichem Niveau. In Frankreich müssen 9,43 Euro gezahlt werden, in Luxemburg 11,10 Euro. In Großbritannien sind es 7,63 Euro. Ganz billig ist Arbeit mit 2,11 Euro in Polen.