Kabinett entscheidet über Kürzung der Solarförderung

Die geplanten Regelungen der Bundesregierung zur Kürzung der Solarstromförderung stoßen vor dem Kabinettsbeschluss auf Widerstand bei den Koalitionsfraktionen.
dpa |
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Berlin - Wie die Deutsche Presse-Agentur in Berlin aus den Fraktionen von Union und FDP erfuhr, könnte das Vorhaben von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) daher in den Parlamentsberatungen aufgeweicht werden. "Das geht so nicht", hieß es vor der für Mittwochmorgen geplanten Entscheidung des Kabinetts.

Konkret geht es darum, dass die Kürzung um 20 bis knapp 30 Prozent schon ab dem 9. März gelten soll. Die FDP-Fraktion fordert einen klaren Vertrauensschutz für bereits getätigte Investitionen in Solaranlagen, die nicht mehr so schnell installiert werden können. Für Dachanlagen ist daher eine Übergangsfrist bis April im Gespräch.

Auch die CSU in Bayern läuft Sturm gegen die starre Regelung und fordert eine Übergangsfrist. An der Absenkung an sich soll aber nicht gerüttelt werden. Für Solaranlagen auf dem Dach soll es statt bisher 24,43 Cent nur noch 19,5 Cent je Kilowattstunde Strom geben. Die Solarbranche warnt vor einem Kahlschlag und vielen Jobverlusten.

Röttgen und Rösler wollen mit dem Start zum 9. März vermeiden, dass es zu Schlusskäufen kommt, die die Kosten für die Verbraucher steigen lassen könnten. Die Verbraucher zahlen die Förderung per Umlage über den Strompreis. Die auf 20 Jahre garantierten Vergütungen, die bereits gezahlt wurden und noch zu zahlen sind, summieren sich nach Schätzungen bereits auf insgesamt rund 100 Milliarden Euro. Einen Durchschnittshaushalt kostet der "Solar-Soli" 70 Euro pro Jahr.

Weiterer Kritikpunkt: Die Bundesregierung will bei einem zu massiven Ausbau erneuerbarer Energien ohne Bundestagszustimmung künftig mit weiteren Kürzungen gegensteuern. Dies sieht die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor, in der auch die Neuregelungen zur Solarenergie verankert sind.

Bisher war nur bekannt, dass bei einem Zubau von jährlich mehr als 3500 Megawatt bei der Solarenergie Umwelt- und Wirtschaftsministerium per Verordnungsermächtigung rasch die Förderung ohne Bundestags- und Bundesratszustimmung zurückfahren können.

Nun soll dies für alle Erzeugungsformen gelten. Zudem kann "bezogen auf die jährliche Erzeugung oder die installierte Leistung der Anlage" die vergütete Menge Strom gedeckelt werden. Vielen Abgeordneten von Union und FDP geht dies zu weit, sie wollen die "Ermächtigungsregeln" auf ein Minimum begrenzen. "Einen Blankoscheck für Kürzungen darf es nicht geben", sagte ein Abgeordneter.

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