Kabinett bringt PID-Regelung auf den Weg
Fast eineinhalb Jahre nach einem entsprechenden Bundestagsbeschluss sollen Eltern künftig tatsächlich Gentests an Embryonen veranlassen können
Berlin - Das Bundeskabinett brachte dafür am Mittwoch eine Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) auf den Weg.
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im Juli 2011 beschlossen. Doch erst mit der Verordnung dürfen die Gentests tatsächlich vorgenommen werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Mehrere Ministerpräsidenten werfen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) laut einem Bericht der "Rheinischen Post" vor, die Verordnung gehe über die Grenzen des Gesetzes hinaus.
Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP) begrüßte hingegen, dass es nun Rechtssicherheit für Betroffene gebe. "Niemand sollte versuchen, über medialen Druck Änderungen zu erzwingen, die der Gesetzgeber so nicht gewollt hat", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.
Paare dürfen Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung in Ausnahmefällen auf Gendefekte testen lassen. Im Gesetz sind strenge Bedingungen genannt. Nicht nur müssen elterliche Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Auch eine Ethikkommission muss zustimmen. Die PID ist auf spezielle Zentren beschränkt. Dies regelt nun die Verordnung.