Kabinett beschließt Verfassungsänderung zur Bildung

Das Bundeskabinett hat die Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern in der Bildung auf den Weg gebracht.
dpa |
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Berlin - Die Regierungskoalition von Union und SPD will damit erreichen, dass der Bund künftig auch dauerhaft Vorhaben von "überregionaler Bedeutung" an Hochschulen fördern kann. Bislang war dies nur zeitlich befristet möglich.

Für die Änderung der Verfassung ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die Änderungen betreffen nur die Wissenschaft - nicht die Schulpolitik.

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