Justiz: Keine Handhabe gegen Terrorverdächtige aus Göttingen

Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat gegen zwei unter Terrorverdacht in Göttingen festgenommene Mitglieder der radikal-islamistischen Szene keine Handhabe.
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Polizeiautos während der Razzia in Göttingen am 9. Februar.
Stefan Rampfel/dpa Polizeiautos während der Razzia in Göttingen am 9. Februar.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat gegen zwei unter Terrorverdacht in Göttingen festgenommene Mitglieder der radikal-islamistischen Szene keine Handhabe. 

Hannover - Gegen zwei unter Terrorverdacht in Göttingen festgenommene Mitglieder der radikal-islamistischen Szene hat die Generalstaatsanwaltschaft in Celle keine Handhabe. Ein Anfangsverdacht auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat könne nicht bejaht werden.

Das sagte Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung".

Der 22 Jahre alte Nigerianer und der 27-jährige Algerier waren am 9. Februar bei einer Großrazzia in Göttingen festgenommen worden. Sie standen im Verdacht, einen Terroranschlag geplant zu haben.

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Zwar hätten die Männer sich über die Idee eines Anschlags ausgetauscht, das seien aber lediglich "Frühüberlegungen". Für einen Haftbefehl und ein Verfahren brauche es konkrete Pläne und den festen Entschluss, einen Anschlag zu verüben. Daher erließ die Generalstaatsanwaltschaft keinen Haftbefehl. Die Männer sollen nach dem Willen des niedersächsischen Innenministeriums abgeschoben werden.

Am Freitag teilte das Ministerium mit, das Amtsgericht Braunschweig habe die beiden Männer in Abschiebehaft genommen. Nach Angaben der Zeitung hat der Algerier dagegen ein Rechtsschutzgesuch beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

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