Jurist: Übertragen des NSU-Prozesses in anderen Saal möglich
Der Streit um die Zulassung von Journalisten zum NSU-Mordprozess könnte nach Auffassung eines Juristen durch eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal gelöst werden.
München - "Das Verfahren darf natürlich nicht in Public Viewing ausufern", sagte der Münchner Anwalt Werner Leitner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein, dem "Spiegel". "Ich denke aber, das geltende Recht lässt eine solche Übertragung sehr wohl zu, wenn im zweiten Saal die gleichen Bedingungen erfüllt sind wie im Sitzungssaal."
Das Oberlandesgericht (OLG) München sieht sich massiver Kritik ausgesetzt, weil kein einziges türkisches Medium einen der 50 festen Plätze für Journalisten im Gerichtssaal erhalten hat. Die Plätze wurden strikt nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Eine Live-Übertragung der Verhandlung in einen Nebenraum für Journalisten lehnt das Gericht aus rechtlichen Gründen ab. Der Presserechtler Gernot Lehr sagte dem "Spiegel", man hätte auch für deutsche, türkische und sonstige ausländische Medien getrennte Körbe bilden und aus jedem Korb eine bestimmte Zahl von Medien auswählen können.
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