IWF-Chefin Christine Lagarde muss in Frankreich vor Gericht

Christine Lagarde soll einst als Wirtschaftsministerin eine Entschädigungszahlung von 400 Millionen Euro an den Unternehmer Tapie ermöglicht haben. Und das zu Unrecht. Jetzt hat ein spezielles Gericht das letzte Wort.
von  dpa
Christine Lagarde, Chefin des Internationalen Währungsfonds.
Christine Lagarde, Chefin des Internationalen Währungsfonds. © dpa

Der Fall sorgt seit Jahren für Schlagzeilen: Christine Lagarde soll einst als Wirtschaftsministerin eine Entschädigungszahlung von 400 Millionen Euro an den Unternehmer Tapie ermöglicht haben. Und das zu Unrecht. Jetzt hat ein spezielles Gericht das letzte Wort.

Paris - IWF-Chefin Christine Lagarde muss in Frankreich vor Gericht. Grund ist eine umstrittenen Millionenzahlung zu ihrer Zeit als französische Wirtschaftsministerin. Das französische Kassationsgericht wies ihren Revisionsantrag am Freitag ab. Nun muss der Gerichtshof der Republik über die 60 Jahre alte Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) urteilen.

Lagarde bezeichnete das Verfahren und die Vorwürfe stets als "völlig unbegründet".

Lagarde steht seit 2011 an der Spitze des IWF. Der früheren Wirtschaftsministerin wird Fahrlässigkeit vorgeworfen. Es geht um den Verdacht, Lagarde könne in ihrer Zeit in der Regierung in Paris (2007-2011) regelwidrig eine Entschädigungszahlung von rund 400 Millionen Euro an Bernard Tapie ermöglicht haben. Der Geschäftsmann hatte sich von der früheren Staatsbank Crédit Lyonnais beim Verkauf seiner Anteile am deutschen Sportartikelhersteller Adidas geprellt gesehen und deswegen geklagt.

Lagarde droht eine Haftstrafe bis zu einem Jahr

Der Gerichtshof der Republik ist ein spezielles Gericht, das für Gesetzesverstöße französischer Regierungsmitglieder im Rahmen ihres Amtes zuständig ist. Der Fall sorgt schon seit Jahren für Schlagzeilen. Lagarde war in der Angelegenheit mehrfach von Korruptionsermittlern vernommen worden, im August 2014 wurde ein Anklageverfahren gegen sie eingeleitet. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu ein Jahr Gefängnis und 15.000 Euro Strafe. Anfang Dezember 2015 hatte ein Berufungsgericht Tapie verurteilt, die auf den Schiedsspruch aus dem Jahr 2008 zurückgehende Entschädigung zurückzuzahlen.

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