Inzest bleibt in Deutschland strafbar
Veraltete Moralvorstellungen oder zu schützendes Rechtsgut - Sex unter Geschwistern bleibt weiterhin strafbar. Ein Paar aus Leipzig scheiterte mit seiner Klage. Das Argument, Ausnahmen zuzulassen, überzeugte das Gericht nicht.
Inzest bleibt in Deutschland weiterhin strafbar. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag ist der Paragraf, der den Beischlaf unter Geschwistern und anderen leiblichen Verwandten unter Strafe stellt, mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit wies das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines wegen Inzests verurteilten 30-jährigen Patrik S. aus Leipzig ab, der mit seiner Schwester vier Kinder hat. Er muss jetzt seine zweieinhalbjährige Haftstrafe antreten.
Nach den Worten des Zweiten Senats ist die Vorschrift durch das Ziel gerechtfertigt, die familiäre Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests zu bewahren und den «unterlegenen» Partner einer solchen Beziehung zu schützen. Hinzu komme, dass Kinder von Geschwisterpaaren ein erhöhtes Risiko hätten, schwerwiegende genetische Schäden zu erleiden. Der Gesetzgeber habe damit seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten. Der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, stimmte gegen die Entscheidung seiner sieben Kollegen. (dpa)
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